Kosten

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Kostentransparenz durch kalkulierbare Festpreise

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Für weitere Fragen zum Thema Leistungen, Kosten und Finanzierung stehen wir Ihnen jederzeit auch gerne telefonisch unter der Nummer (0160) 555 7 88 0 oder unserem Kontaktformular zur Verfügung.
Oder buchen Sie hier direkt online einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Amann.

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Informationsgespräch 

0,- €

Persönliches oder telefonisches Informationsgespräch von ungefähr 30 Minuten Dauer, in dem Sie Herrn Rechtsanwalt Amann direkt kennen lernen und ihm Ihren Fall vorstellen können. Bereits hier kann für Sie völlig unverbindlich und ohne Kostenrisiko geklärt werden, ob wir die richtige Kanzlei für Ihren Fall sind.


Juristische Beratung


Umfassende, kompetente  und detaillierte strafrechtliche Beratung wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Fall strafrechtlich zu beurteilen ist und welche rechtlichen Chancen Sie haben. Hier entwickeln und zeigen wir Ihnen eine konkrete Strategie für Ihren Strafprozess auf. Den genauen Preis für die Beratung sagen wir Ihnen vorher im Rahmen des Informationsgesprächs. Er hängt von der Schwierigkeit Ihres Falles und von dem zu veranschlagenden Zeitaufwand ab.

 Ermittlungsverfahren


Die komplette außergerichtliche Verteidigung in einem kleineren strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde (in Ordnungswidrigkeitenverfahren).
Den genauen Preis sagen wir Ihnen selbstverständlich wiederum vorher im Rahmen des Informationsgesprächs. Er hängt auch hier von der Schwierigkeit Ihres Falles und von dem zu veranschlagenden Zeitaufwand ab.

Gerichtsverfahren


Sollte es in Ihrem Fall unvermeidbar zu einem gerichtlichen Strafprozess kommen, werden wir Sie im Gerichtssaal nach dem Abschluss des außergerichtlichen Ermittlungsverfahren entsprechend einer vorab besprochenen Strategie verteidigen und Sie auch ggf. gegenüber den Medien (sofern einbezogen) vertreten.

In einem Festpreis für die gerichtliche Vertretung sind die Beratung und die außergerichtliche Vertretung (siehe oben) bereits stets enthalten!


Komplexe Fälle

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht komplizierteren Fällen mit deutlich gesteigertem Zeitaufwand. Hier sind noch umfassendere juristische Prüfungen erforderlich und ggf. Ermittlungen durchzuführen. Frühere Urteile aus Datenbanken sind abzufragen und mit Ihnen mehrfache intensive Gespräche zu führen, um effektive und vor allem realisierbare Wege zum Ziel zu finden.


Höhere Gebühren fallen daher bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in sehr komplexen Strafverfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen, bei denen Ihnen eine nicht nur unerhebliche Freiheitsstrafe droht oder die Ihre persönliche oder wirtschaftliche Existenz bedrohen, an und gehen in erster Linie mit dem damit verbundenen Zeitaufwand (bspw. durch mehrfache Besuche in der U-Haft oder durch ein mehrmonatiges Strafverfahren mit mehreren Gerichtsterminen) einher.

In diesen Verfahren ist zudem oft eine enge Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen (bspw. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, technischen oder medizinischen Sachverständigen oder Psychiatern) zwingend erforderlich. Nicht selten sind auch renomierte Detekteien zur Ermittlung tatsächlicher Sie entlastender Umstände (bspw. Entlastungszeugen) einzuschalten.


Bitte beachten Sie. Die Kosten von Sachverständigen, Gutachtern oder Detektiven sind dabei nicht in unserem Honorar enthalten.


Qualitätsversprechen

In jedem Strafverfahren - auch in den "kleinen" - erbringen wir für Sie selbstverständlich den gleichen Leistungsumfang und arbeiten auf höchstem Qualitätsniveau.


Näheres zu unserem strafrechtlichen Leistungsspektrum entnehmen Sie bitte der Rubrik Leistungen.



Pflichtverteidigung

Bezahlt der Staat? In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass wir uns Ihnen von dem zuständigen Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Der Pflichtverteidiger wird von der Staatskasse bezahlt und erhält reduzierte Gebühren. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück.

Ein Pflichtverteidiger wird allerdings nur in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt. Notwendige Verteidigung bezeichnet dabei eine Verfahrenslage, in der der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Angeklagte sich nicht selbst verteidigen oder die Nebenklage führen kann (so z.B. bei schweren Straftaten oder drohendem Berufsverbot).

Ob Ihr Fall ein Fall für eine Pflichtverteidigung ist, können wir direkt in einem unverbindlichen Informationsgespräch klären. Sprechen Sie uns darauf an!



Freispruch

Im Falle eines Freispruchs vor Gericht erstattet die Staatskasse dem Angeklagten die entstandenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG). Es kann also sein, dass nur ein Teil unserer Kosten von der Staatskasse erstattet wird.



Nebenklagen

Führen wir für Sie als Opfer einer Straftat vor Gericht die Nebenklage und wird der Täter verurteilt, so hat er auch Ihre entstandenen Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) zu tragen. Es kann also auch hier sein, dass nur ein Teil unserer Kosten erstattet wird.



Stand 27.11.2022


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