184b-faq

FAQs


Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert in seinem § 184b die Verbreitung, den Erwerb sowie den Besitz kinderpornographischer Schriften und bestraft im Hauptanwendungsfalle mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren, wer es unternimmt, sich den Besitz an Kinderpornographie zu verschaffen.

Die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Besitz beziehungsweise Verbreiten von kinderpornographischen Schriften nehmen zur Zeit bundesweit wieder immer mehr zu. 
Gleichermaßen zu nehmen die Härte der Strafverfolgung und der öffentliche Druck auf Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Hauptproblemen für den Betroffenen

+ familiäre und soziale Ächtung
+ Gefährdung des Arbeitsplatzes
+ Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis
+ Gegebenenfalls gar Gefängnisstrafe


Daraus ergeben sich für die von einem Ermittlungsverfahren Betroffenen die nachfolgenden häufigen den Betroffenen auf der Seele brennenden Fragen (FAQ), die uns in der anwaltlichen Praxis stets immer wieder begegnen und die wir mit unseren Mandanten ausführlich und vertraulich erörtern.

  • Kann meine Wohnung noch einmal durchsucht werden?

    Wird gerade überarbeitet...


Bitte beachten Sie!

Die nachfolgenden kurzen Ausführungen sollen und können den Betroffenen und Interessierten lediglich einen ersten groben Überblick über die aktuelle Rechtslage um den Straftatbestand der Kinderpornographie (und Jugendpornographie) und einen Einblick in das äußerst komplexe Strafverfahren und seine Rechtsfolgen geben.

Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass dies in keinem Fall eine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann, da jeder Fall grundsätzlich anders gelagert und mithin anders zu handhaben ist.

Besonders in Verfahren nach § 184b und § 184c StGB kann umso mehr erreicht werden, je früher ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger des Vertrauens eingeschaltet wird.


Weitere FAQs in Vorbereitung...

Kann auch mein Büro bei der Arbeit durchsucht werden?
Erfährt mein Arbeitgeber was von der Sache?
Kann ich deswegen gekündigt werden?
Was soll ich angeben, wenn ich bei einer Bewerbung oder aus sonstigen Gründen nach Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren gefragt werde?
Darf ich Deutschland während des Verfahrens verlassen?
Werde ich von der Polizei überwacht oder wird mein Telefon abgehört?
Kann ich in die USA einreisen?
Was passiert mir als Pilot bei meiner nächsten Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (ZÜP)?
Kann ich als Beamter meinen Beamtenstatus verlieren?
Kann ich als pensionierter Beamter meine Bezüge verlieren?
Kann ich als Beamter suspendiert werden?
Was soll ich mit den Bildern machen, die die Polizei nicht gefunden hat?
Was soll ich mit den Bildern machen, die auf meinem Computer bei der Arbeit liegen und von denen die Polizei noch nichts weiß?
Muss ich ins Gefängnis?
Wird meine Familie von dem Verfahren erfahren?
Wird es eine öffentliche Gerichtsverhandlung geben?
Soll ich überhaupt noch ins Internet gehen?
Soll ich mir einen neuen Computer zulegen?
Bekomme ich meinen Rechner wieder?
Was ist mit den privaten Fotos usw. die auf meinem Computer drauf sind?
Wenn sich herausstellt, dass ich unschuldig bin, bekomme ich dann Schadensersatz?
Werden auch meine Anwaltskosten erstattet?
Muss ich mich erkennungsdienstlich behandeln lassen?
Muss ich eine Speichelprobe für die DNA-Kartei abgeben?
Habe ich mich auch strafbar gemacht, wenn ich beim Surfen nur zufällig an kinderpornographische Bilder geraten bin?
Kann ich auch bestraft werden, wenn ich mir die Bilder nicht heruntergeladen, sondern nur im Internet angeschaut habe?
Sind auch Bilder strafbar, auf denen Kinder oder Jugendliche nur posieren?
Die Polizei sagt, ich kann meine Rechner wieder abholen - Soll ich hingehen oder kann mir da was passieren?
Ist es schlimmer, wenn ich über Tauschbörsen wie emule, bittorrent, edonkey, bearshare oder limewire runtergeladen habe?
Sind Kinderpornographie Operationen OP Mikado, OP Elysium, OP Daylight, OP Plausch OP Darknet, OP Tornado derzeit noch aktuell?
Kann ich auch als Unschuldiger bestraft werden?
Kann mich auch ein Rechtsanwalt aus einer anderen Stadt vertreten?
Können auch gelöschte Daten wieder sichtbar gemacht werden?
Wie sieht es mit dem gelöschten Cache aus?
Was ist, wenn mein PC oder mein Handy durch ein Passwort geschützt sind?
Soll ich eine neue SIM-Karte beantragen?
Kann ein Handy auch wie ein PC untersucht werden?
Kann ich auch eine Verfahrenseinstellung wie Herr Edathy bekommen?
Was ist in dem Ermittlungsverfahren Metzelder anders?
Welche Rechtsmittel habe ich gegen eine zu harte Verurteilung?
Ist auch eine Pflichtverteidigung möglich?
Was passiert, wenn ich bereits vorbestraft bin?
Bekomme ich einen Eintrag im Führungszeugnis?
Was genau steht dann im Führungszeugnis drin?
Was ist denn eigentlich PERKEO?
Ich habe nichts heruntergeladen. Kann ich ein Gegengutachten erstellen lassen?

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